Wohnungsbauprämie
Die Prämie beträgt 10 % der förderfähigen eigenen Einzahlungen. Berücksichtigt werden maximal 700 € bei Alleinstehenden beziehungsweise 1.400 € bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern.
35.000 € zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden, 70.000 € bei Zusammenveranlagung.