Riester & Altersvorsorge

Bestehendes verstehen.2027 im Blick behalten.

Bestehende Riester-Verträge, Wohn-Riester und die neue geförderte private Altersvorsorge ab 2027 verständlich einordnen – bezogen auf Ihre persönliche Situation.

Reform ab 2027

Kein Automatismus bei bestehenden Riester-Verträgen.

Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen und werden nicht automatisch umgestellt.

Informationen des Bundesfinanzministeriums
Bestehende Verträge

Riester bleibt relevant –
aber die Möglichkeiten werden größer.

Für vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können nach der bisherigen Fördersystematik weitergeführt werden. Daneben bestehen freiwillige Möglichkeiten, die neue Förderung zu nutzen oder in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu wechseln. Welche Variante sinnvoll sein kann, hängt vom konkreten Vertrag und der persönlichen Situation ab.

Bestandsschutz

Ein bestehender Riester-Vertrag wird durch die Reform nicht automatisch beendet oder umgestellt. Die bisherige Förderung kann grundsätzlich weiterlaufen.

Freiwillige Neuordnung

Ab 2027 können je nach Ausgangslage auch die neue Fördersystematik oder ein neuer Altersvorsorgevertrag in Betracht kommen. Vor einer Änderung sollten Kosten, Garantien, Laufzeit und persönliche Ziele geprüft werden.

Wohn-Riester

Altersvorsorge undWohneigentum verbinden.

Riester-Guthaben kann unter gesetzlichen Voraussetzungen auch für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt werden – etwa für Kauf oder Bau, die Tilgung eines Darlehens sowie bestimmte altersgerechte oder energetische Maßnahmen.

Offizielle Informationen zu Wohn-Riester

Typische Fragestellungen

  • Kann vorhandenes Riester-Guthaben für die eigene Immobilie genutzt werden?
  • Welche Voraussetzungen gelten für eine Entnahme oder Darlehenstilgung?
  • Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die spätere Altersvorsorge?
Persönliche Einordnung

Nicht vorschnell ändern.Erst Vertrag und Ziele ansehen.

  • Bestehenden Riester-Vertrag und bisherige Förderung einordnen
  • Möglichkeiten rund um Wohn-Riester und selbstgenutztes Wohneigentum prüfen
  • Bestandsschutz und freiwillige Wechselmöglichkeiten ab 2027 besprechen
  • Persönliche Ziele, Laufzeit und vorhandene Vorsorgebausteine zusammen betrachten

Die passende Einordnung hängt vom bestehenden Vertrag, persönlichen Voraussetzungen, Kosten, Förderberechtigung und den individuellen Vorsorge- beziehungsweise Wohnzielen ab. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vertragsbedingungen.