Bestandsschutz
Ein bestehender Riester-Vertrag wird durch die Reform nicht automatisch beendet oder umgestellt. Die bisherige Förderung kann grundsätzlich weiterlaufen.
Bestehende Riester-Verträge, Wohn-Riester und die neue geförderte private Altersvorsorge ab 2027 verständlich einordnen – bezogen auf Ihre persönliche Situation.
Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen und werden nicht automatisch umgestellt.
Informationen des BundesfinanzministeriumsFür vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können nach der bisherigen Fördersystematik weitergeführt werden. Daneben bestehen freiwillige Möglichkeiten, die neue Förderung zu nutzen oder in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu wechseln. Welche Variante sinnvoll sein kann, hängt vom konkreten Vertrag und der persönlichen Situation ab.
Ein bestehender Riester-Vertrag wird durch die Reform nicht automatisch beendet oder umgestellt. Die bisherige Förderung kann grundsätzlich weiterlaufen.
Ab 2027 können je nach Ausgangslage auch die neue Fördersystematik oder ein neuer Altersvorsorgevertrag in Betracht kommen. Vor einer Änderung sollten Kosten, Garantien, Laufzeit und persönliche Ziele geprüft werden.
Riester-Guthaben kann unter gesetzlichen Voraussetzungen auch für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt werden – etwa für Kauf oder Bau, die Tilgung eines Darlehens sowie bestimmte altersgerechte oder energetische Maßnahmen.
Offizielle Informationen zu Wohn-RiesterDie passende Einordnung hängt vom bestehenden Vertrag, persönlichen Voraussetzungen, Kosten, Förderberechtigung und den individuellen Vorsorge- beziehungsweise Wohnzielen ab. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vertragsbedingungen.